Wir wissen, dass der Besuch einer bzw. unserer Kanzlei für Sie und die meisten unserer Mandanten nicht zu den alltäglichen Gewohnheiten zählt. Neben wirtschaftlichen Interessen sind unsere Mandanten auch häufig emotional mit der Sache befasst. Beides führt dazu, dass der bevorstehende Termin beim Rechtsanwalt eine gewisse Spannung und vor allem einige Fragen und Unsicherheiten mit sich bringt.
Die Verunsicherung beginnt zumeist schon zu einem Zeitpunkt bevor überhaupt ein Termin vereinbart wurde. Unklarheiten über Kosten, die Dauer von Verfahren und die Frage, welche Möglichkeiten, aber auch Risiken eine außergerichtliche Inanspruchnahme oder aber ein Prozess birgt, können dazu führen, dass die anwaltliche Hilfe gar nicht erst beansprucht wird. Häufig versuchen die Betroffenen zunächst die rechtlichen und tatsächlichen Probleme selbst zu lösen, was - aus unserer Erfahrung - häufig zu einer Verschlechterung der Situation führt und rechtliche Möglichkeiten verschließt.
Aus diesen Gründen möchten wir versuchen einige essentielle Fragen bereits vorab zu beantworten, damit einer anwaltlichen Lösung Ihrerseits keine Bedenken mehr gegenüber stehen.
Die wohl häufigste und dringendste Frage ist wohl die der Kosten. Dabei geht es nicht nur um die Kosten einer anwaltlichen Beratung und dessen Tätigwerden im außergerichtlichen oder gerichtlichen Bereich, sondern auch um diejenigen, welche für die Inanspruchnahme des Gerichts oder den Fall entstehen, dass auch die Gegenseite sich anwaltlicher Hilfe bedient hat.
Die Kosten für die anwaltliche Inanspruchnahme richten sich in der überwiegenden Zahl der Fälle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das Gericht rechnet nach dem Gerichtskostengesetz ab (GKG). Die jeweilige Gebühr richtet sich nach dem Streitwert, also dem in Geld ausgedrückten Wert des Streitgegenstandes. Geht es beispielsweise um die Rückzahlung des Kaufpreises, dann bestimmt sich der Streitwert nach dessen Höhe.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten, sofern der jeweilige Kostenfall den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages entspricht. Die notwendige Kostendeckungszusage holen wir für Sie ein. Zum Termin müssen Sie daher lediglich den Namen Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsnummer mitbringen.
Neben der Verfahrenskostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung besteht auch die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich oder Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren.
Im außergerichtlichen Bereich besteht die Möglichkeit der Kostendeckung im Rahmen der Beratungshilfe. Hierzu muss ein Antrag beim Rechtspfleger des Amtsgerichts (z.B. Amtsgericht Osnabrück oder Amtsgericht Bünde) gestellt werden. Wird dieser bewilligt, erhält der Rechtssuchende einen sog. Beratungsschein. Mit diesem Beratungsschein können Sie sodann einen Termin bei uns vereinbaren und sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten lassen. Diese Kosten werden hierbei, bis auf eine Selbstbeteiligung von 15,00 €, von der Staatskasse übernommen. Die jeweilige Abrechnung nehmen wir natürlich für Sie vor.
Voraussetzung für die Prozesskostenhilfe ist, dass eine finanzielle Situation vorliegt, welche die Geltendmachung eines Anspruchs nicht ermöglicht, obwohl hinreichende Aussicht dahingehend besteht, dass dieser Erfolg haben wird. Aus unserem Grundgesetz folgt nämlich das Recht auf Zugang zu den Gerichten. Jeder muss die Möglichkeit bekommen, sein Anliegen von einem Gericht rechtlich und neutral prüfen lassen zu können. Die Prozesskostenhilfe beantragen wir für Sie bei dem zuständigen Gericht. Sie kommen also - anders als bei der Beratungshilfe - sofort zu uns und schildern uns Ihren Fall. Durch die Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe bekommen Sie dasselbe "Recht" wie jeder andere Mandant auch. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Einen Unterschied zu Selbstzahlern oder Rechtsschutzversicherten machen wir nicht. Nach Abschluss des Prozesses übernimmt der Staat unsere Kosten, sowie diejenigen des Gerichts. Nicht übernommen werden die gegnerischen Anwaltskosten. Diese müssen Sie zahlen, wenn Sie in der Sache "verlieren". In solchen Fällen bieten die Gerichte jedoch die Möglichkeit an, diese Kosten in Raten zu bezahlen.
Im ersten Beratungstermin informieren wir Sie selbstverständlich konkret über die zu erwartenden Kosten und das sog. Prozessrisiko, so dass Sie am Ende des Verfahrens keine "böse" Überraschung erwartet.
Dauer eines Verfahrens
Eine weitere häufige Frage ist diejenige nach der Dauer des Verfahrens, also nach dem Zeitpunkt an dem die gesamte Rechtssache abgeschlossen ist. Eine pauschale Aussage kann Ihnen hierzu kein seriöses Büro geben. Vielmehr variiert die Dauer des Verfahrens erheblich nach der individuellen Ausprägung des jeweiligen Falls.
Grundsätzlich beginnt ein Verfahren mit der Beratung bzw. der vorgerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts. Dieser liest sich in die jeweilige Sache ein und bespricht diese so mit Ihnen, dass er sich ein rechtlich fundiertes Bild machen kann. Im Anschluss daran wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Gegenseite kontaktiert. Diese Vorgänge dauern regelmäßig nur wenige Tage. Im Anschluss hieran ist eine Reaktion des Gegners abzuwarten. Kommt diese nicht oder in nicht zu akzeptierender Weise wird das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Hierfür müssen gerichtliche Schriftsätze erstellt werden, welche der Zustellung beim Gegner bedürfen. Die Zustellung wird durch das Gericht veranlasst. Ab diesem Zeitpunkt haben wir nur noch wenig Einfluss auf die Dauer des Verfahrens. Ab jetzt ist die Zeit bis zum Ende des Prozesses abhängig vom Umfang des Rechtsstreits. Müssen Zeugen vernommen oder Gutachten eingeholt werden, dann kann eine Entscheidung mehrere Monate auf sich warten lassen. Ist dies nicht der Fall, insbesondere dann, wenn die Gegenseite sich nicht oder gegebenenfalls auch in unserem Sinne äußert, kann es hingegen sehr schnell gehen. Dann ist eine Entscheidung binnen weniger Wochen möglich.
Regelmäßig können wir Ihnen nach einem rechtlichen Einblick in Ihre Sache aufgrund von Erfahrungswerten eine Einschätzung bezüglich der Verfahrensdauer geben.
Ziel eines Verfahrens ist es natürlich grundsätzlich Ihr Recht oder Ihren Anspruch durchzusetzen. Im Strafverfahren also der Freispruch oder die Einstellung, im Bußgeldverfahren ebenfalls die Einstellung und im Zivilverfahren der sog. Titel, also das Urteil des Gerichts zu Ihren Gunsten.
Daneben kann es die Sachlage aber auch erlauben oder gebieten, mit der Partei eine einvernehmliche Lösung zu finden, sog. Vergleich. Letzterer kann Sie vor einem langen Prozess bewahren und einen Streit friedlich beenden. In einigen Fällen, insbesondere im Nachbar- oder im Arbeitsrecht ist eine solche Lösung langfristig häufig zu bevorzugen.
Schließlich kann es auch aus prozessualen Gegebenheiten heraus notwendig sein, die Strategie zu verändern und die Zielvorstellungen anzupassen. Ausschlaggebend ist dabei häufig auch die Beweissituation.
Wir beraten Sie hinsichtlich der für Sie besten Möglichkeiten individuell und passen Lösungen flexibel an die Situation an.
Als Rechtsanwälte sind wir die Stütze unserer demokratischen Rechtssystems. So vielfältig die Tätigkeitsbereiche der Rechtsanwälte sind, ihnen allen sind bestimmte Kernpflichten gemeinsam.
Rechtsanwälte unterliegen keinerlei Weisungen. Weder gegenüber staatlichen Institutionen, Verbänden, Unternehmen oder privaten Personen bestehen bestimmte Verpflichtungen. Als Rechtsanwälte sind wir lediglich dem Gesetz und dem Auftrag unserer Mandanten, also Ihren Wünschen und Vorstellungen unterworfen. Dieser Grundsatz bildet das Fundament unserer Tätigkeit und erlaubt keinerlei Abweichungen.
Alles was Sie uns im Zusammenhang mit einem Mandat erzählen oder was wir erfahren, unterliegt unserer Verschwiegenheit. Dies gilt in Zivilverfahren ebenso wie in verwaltungsrechtlichen Verfahren und Strafverfahren. Insbesondere im Strafverfahren weisen wir unsere Mandanten immer wieder darauf hin, dass selbst ein Schuldeingeständnis uns gegenüber die Räume der Kanzlei nicht verlässt, sofern Sie dies nicht wollen. Zwischen uns und unseren Mandanten besteht ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis, welches uns sehr wichtig ist und erheblichen Einfluss auf den Ausgang jeden Verfahrens hat. Nur wenn der Rechtsanwalt genau weiß was passiert ist, kann er die geeigneten Schritte unternehmen und Ihr Recht bestmöglich durchsetzen. Unangenehme Überraschungen, beispielsweise während des Termins vor Gericht, könne so vermieden werden.
Besonders wichtig ist, dass der Verschwiegenheitsgrundsatz auch von den Gerichten und öffentlichen Stellen respektiert werden muss. Sie können sich auf die Verschwiegenheitsverpflichtung jederzeit berufen, ohne, dass Sie hierdurch Nachteile befürchten müssten. Dies gebietet unser Rechtsstaat.